Kosten

Die Kos­ten orien­tie­ren sich an der Ge­büh­ren­ord­nung für Psycho­the­ra­peu­t*innen (GOP).

Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte erfragen Sie im Vorhinein, ob im individuellen Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Die Anzahl der bewilligten Therapiestunden hängt von dem Vertrag ab, welche Sie mit Ihrer Kasse geschlossen haben. 

Für Privat­ver­si­cher­te und Bei­hil­fe­be­rech­tigte er­folgt ei­ne Kos­ten­über­nah­me in Ab­hän­gig­keit von den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen bzw. Bei­hil­fe­rege­lun­gen.

 

Die Kosten für Selbstzahler*innen richtet sich ebenfalls nach (GOP 812ax2).

 

Mit der Bahn BKK kann ich die durchgeführten Therapie­sitzungen direkt abrechnen (Selektivvertrag).

 

Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in meiner Praxis über das Kostenerstattungsverfahren möglich. Das Vorgehen sowie die Antragstellung bespreche ich gern mit Ihnen und unterstütze Sie dabei.